Du hast den Auftrag sauber erledigt, die Rechnung verschickt – und dann? Nichts. Keine Zahlung, keine Reaktion. Das kennen leider viele Handwerker in der Schweiz. Unbezahlte Rechnungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch deine Liquidität gefährden. Aber keine Sorge: Du hast Rechte, und die solltest du kennen.
In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, was du tun kannst, wenn ein Kunde nicht zahlt – von der freundlichen Erinnerung bis zur Betreibung. Pragmatisch, ohne Juristendeutsch, und vor allem: umsetzbar.
Zahlungsfrist setzen und dokumentieren
Bevor du dich über säumige Zahler ärgerst, frag dich: Hast du eine klare Zahlungsfrist gesetzt? In der Schweiz ist es üblich, 30 Tage Zahlungsfrist zu gewähren. Aber du kannst auch 10 oder 14 Tage vereinbaren – das ist dein Recht.
Wichtig: Die Zahlungsfrist muss auf der Rechnung klar ersichtlich sein. Schreib zum Beispiel: «Zahlbar innert 30 Tagen» oder «Fällig bis 15. Februar 2025». Ohne klare Frist wird es später schwieriger, Verzugszinsen zu verlangen.
Mein Tipp aus der Praxis: Dokumentiere alles. Wann hast du die Rechnung verschickt? Per Post oder E-Mail? Speichere Belege und Screenshots. Das kann später Gold wert sein.
Die Mahnung richtig schreiben
Ist die Zahlungsfrist verstrichen, wird es Zeit für eine Mahnung. In der Schweiz bist du rechtlich nicht verpflichtet, mehrere Mahnungen zu schreiben. Aber aus Kundenbeziehungsgründen macht eine erste, freundliche Zahlungserinnerung oft Sinn.
So gehst du vor:
- 1. Zahlungserinnerung (nach ca. 7-10 Tagen): Freundlicher Ton, vielleicht ist die Rechnung einfach untergegangen. Neue Frist von 10 Tagen setzen.
- 2. Mahnung (nach weiteren 10-14 Tagen): Deutlicher formulieren. Hinweis auf mögliche Konsequenzen und Verzugszinsen. Nochmals 10 Tage Frist.
- 3. Letzte Mahnung (optional): Klare Ansage, dass du ohne Zahlung die Betreibung einleiten wirst.
Verzugszinsen: Ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist darfst du gemäss OR Art. 104 einen Verzugszins von 5% pro Jahr verlangen – auch ohne dass du das vorher angekündigt hast. Schreib den Betrag auf die Mahnung.
Betreibung einleiten: So funktioniert es
Wenn alle Mahnungen nichts bringen, bleibt dir die Betreibung. Klingt dramatisch, ist aber in der Schweiz ein ganz normales Verfahren und einfacher, als viele denken.
Schritt 1: Geh zum Betreibungsamt am Wohnort (oder Firmensitz) deines Kunden. Dort füllst du ein Betreibungsbegehren aus. Das geht auch online über eSchKG.
Schritt 2: Das Betreibungsamt schickt dem Kunden einen Zahlungsbefehl. Dafür zahlst du einen kleinen Vorschuss (abhängig vom Betrag, meist zwischen CHF 50 und 150). Diese Kosten kannst du dem Schuldner aufrechnen.
Schritt 3: Der Kunde hat nun 20 Tage Zeit zu zahlen oder Rechtsvorschlag zu erheben. Zahlt er, ist die Sache erledigt. Erhebt er Rechtsvorschlag, wird es komplizierter – dann brauchst du allenfalls einen Rechtsöffnungstitel oder musst den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.
Keine Angst vor der Betreibung: Für viele säumige Zahler ist der Zahlungsbefehl der nötige Weckruf. Oft kommt das Geld dann doch noch.
Vorbeugen ist besser als Mahnen
Der beste Umgang mit Zahlungsausfällen? Sie gar nicht erst entstehen lassen. Hier ein paar bewährte Tipps:
- Anzahlung verlangen: Bei grösseren Aufträgen ist eine Anzahlung von 30-50% üblich und schützt dich vor Totalausfall.
- Teilrechnungen stellen: Bei längeren Projekten kannst du nach Baufortschritt abrechnen.
- Bonität prüfen: Bei Neukunden mit grossen Aufträgen lohnt sich manchmal eine kurze Bonitätsprüfung.
- Klare Offerten: Je klarer deine Offerte, desto weniger Diskussionen gibt es später bei der Rechnung.
Professionelle Offerten und Rechnungen signalisieren dem Kunden auch: Hier arbeitet jemand, der sein Geschäft im Griff hat. Das erhöht die Zahlungsmoral.
Bauhandwerkerpfandrecht: Dein Ass im Ärmel
Als Handwerker in der Schweiz hast du ein besonderes Recht: das Bauhandwerkerpfandrecht (ZGB Art. 837). Wenn du an einem Grundstück oder Gebäude arbeitest und nicht bezahlt wirst, kannst du ein Pfandrecht auf die Liegenschaft eintragen lassen.
Aber Achtung: Du musst das Pfandrecht innert 4 Monaten nach Abschluss deiner Arbeiten beim Grundbuchamt anmelden. Verpasst du diese Frist, ist das Recht verwirkt. Bei grösseren Beträgen solltest du dich rechtzeitig bei einem Anwalt oder Treuhänder beraten lassen.
Fazit: Bleib dran, aber professionell
Unbezahlte Rechnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Aber du bist nicht machtlos. Mit klaren Zahlungsfristen, konsequentem Mahnwesen und dem Wissen um deine Rechte holst du dir dein verdientes Geld. Und wenn gar nichts hilft, ist die Betreibung kein Weltuntergang, sondern ein legitimes Mittel.
Bleib hartnäckig, bleib fair – und dokumentiere alles. So schützt du dich und dein Geschäft.
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